Leistungsnachweise in der praxisintegrierten Ausbildung für das Fach „Praxis in Einrichtungen der Behindertenhilfe“ im ersten und zweiten Ausbildungsjahr

Am Ende des ersten und zweiten Ausbildungsjahres erstellt die jeweilige Praxislehrkraft eine Note für das Fach „Praxis in Einrichtungen der Behindertenhilfe“.

Die Praxisnote besteht aus der Bewertung folgender Arbeiten:

Im ersten Jahr der Ausbildung

  • Wahrnehmung und Beschreibung einer Person unter dem Aspekt der Entwicklung in schriftlicher Form
  • Schriftliche Planung, praktische Durchführung und Reflexionsgespräch einer Arbeitsprobe
  • Zum Schuljahresende eine schriftliche Reflexion der bisherigen Praxiszeit

Im zweiten Jahr der Ausbildung

  • Schriftliche Planung, praktische Durchführung und Reflexionsgespräch zweier Arbeitsproben (mindestens eine dieser Arbeitsproben steht im Zusammenhang mit dem Fach „Projektarbeit“)
  • Zum Schuljahresende eine schriftliche Reflexion der bisherigen Praxiszeit

In die Praxisnote fließen außerdem ein

  • der Verlauf der Praxiszeit, insbesondere die Entwicklung der Studierenden in der Praxis, so wie diese der Praxislehrkraft in den begleitenden Besuchen und in den Praxis-Gesprächen deutlich wird
  • das Gutachten der Einrichtung/Praxisanleitung über den Praxisanteil der Ausbildung

Die folgenden Hinweise und Bewertungskriterien sollen den Studierenden beim Erstellen der oben genannten Arbeiten helfen. Außerdem sollen sie den Praxisanleitungen die Möglichkeit geben, die Studierenden bei diesen Arbeiten zu beraten und zu begleiten.

Bei allen schriftlichen Arbeiten sind die Anforderungen an Form und Gestaltung von Hausarbeiten (siehe im Unterricht besprochene Info-Mappe) zu berücksichtigen.