Vergütungsempfehlung

Empfehlung des Beirats der Fachschule für Heilerziehungspflege am Ita Wegman Berufskolleg

Arbeitszeit und Vergütung von Studierenden

Der Beirat der Fachschule für Heilerziehungspflege am IWB möchte mit dieser Empfehlung zur Arbeitszeit und Vergütung von Studierenden einen Beitrag zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung der Ausbildung leisten.

Die nachfolgenden Informationen dienen der Orientierung bei der Vertragsgestaltung und haben ausdrücklich Empfehlungscharakter. Sie erheben keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit, die unterschiedlichen Rahmenbedingungen der Einrichtungen können und sollen berücksichtigt werden.

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Neuerungen zur Vergütung von Studierenden

Seit den Tarifverhandlungen 2018 gilt, wie aus diesem Auszug aus der „Handreichung zur Organisation einer praxisintegrierten Ausbildung in der Fachschule für Sozialpädagogik und der Fachschule für Heilerziehungspflege“ (Stand 15. Januar 2019) des Schulministeriums hervorgeht, für die Vergütung von Studierenden folgende Neuerung:

„Die Sozialpartner haben sich in den Tarifverhandlungen in 2018 darauf geeinigt, Auszubildende in Erziehungsberufen nach dem PiA-Modell (Praxisintegrierte Ausbildung) in die Tarifverträge aufzunehmen und ihre Ausbildungsvergütung verbindlich zu regeln. Bisher waren sie von den Tarifverträgen ausgeschlossen und erhielten keine einheitliche Ausbildungsvergütung. Mit dem Tarifabschluss 2018 werden sie in den „TVAöD – Besonderer Teil Pflege“ einbezogen. Das ist der Tarifvertrag, der die Ausbildungsverhältnisse im Pflegebereich tariflich regelt. Daraus ergibt sich für sie ein tarifvertraglicher Anspruch auf eine Ausbildungsvergütung.“

Diese Regelung gilt sowohl für Studierende an der Fachschule für Sozialpädagogik (Erzieher*innen) als auch für Studierende an der Fachschule für Heilerziehungspflege, die im öffentlichen Dienst oder bei Trägern, die dem TVöD angegliedert sind, ihre Ausbildung absolvieren.