Zugangsvoraussetzungen Heilerziehungspfleger*in (PIA)
Zugangsvoraussetzungen für eine Ausbildung an der Fachschule für Heilerziehungspflege
- Sekundarabschluss I (Fachoberschulreife) und eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (z.B. Sozialassistent*n bzw. Sozialhelfer*in, Sozialassistent*in Schwerpunkt Heilerziehung bzw. Heilerziehungshelfer*in, Kinderpfleger*in)
oder
- Sekundarabschluss I (Fachoberschulreife) und eine fünfjährige einschlägige Berufstätigkeit
oder
- Sekundarabschluss I (Fachoberschulreife)
- und Abschluss eines einschlägigen Bildungsgangs (z.B. zweijährige Berufsfachschule oder Fachoberschule Gesundheit und Soziales)
- bei Abschluss eines NICHT-einschlägigen Bildungsganges ist zusätzlich eine einschlägige, zusammenhängende Tätigkeit von mindestens sechs Wochen (Vollzeitbeschäftigung) oder mindestens 240 Stunden (Teilzeitbeschäftigung) in einer Einrichtung der Heilerziehungspflege notwendig
oder
- Allgemeine Hochschulreife, vollständig abgeschlossene Fachhochschulreife und eine einschlägige, zusammenhängende Tätigkeit von mindestens sechs Wochen (Vollzeitbeschäftigung) oder mindestens 240 Stunden (Teilzeitbeschäftigung) in einer Einrichtung der Heilerziehungspflege