Zugangsvoraussetzungen Erzieher*in (PIA)

Zugangsvoraussetzungen für eine Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik

  • Sekundarabschluss I (Fachoberschulreife) und eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (z.B. Sozialassistent*n bzw. Sozialhelfer*in, Sozialassistent*in Schwerpunkt Heilerziehung bzw. Heilerziehungshelfer*in, Kinderpfleger*in)

oder

  • Sekundarabschluss I (Fachoberschulreife) und eine fünfjährige einschlägige Berufstätigkeit

oder

  • Sekundarabschluss I (Fachoberschulreife) und Abschluss eines einschlägigen Bildungsgangs (z.B. zweijährige Berufsfachschule oder Fachoberschule Gesundheit und Soziales)

oder

  • Allgemeine Hochschulreife, vollständig abgeschlossene Fachhochschulreife oder nicht einschlägiger Berufsabschluss und eine einschlägige, zusammenhängende Tätigkeit von mindestens sechs Wochen (Vollzeitbeschäftigung) oder mindestens 240 Stunden (Teilzeitbeschäftigung) in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe